Muss ich die Vergütung für eingespeisten Strom versteuern?
Nein, solange die Leistung der Anlage unter 30 kWp liegt, also bei Einfamilienhäusern oder kleineren Gewerbegebäuden, ist die Einspeisevergütung seit dem 1. Januar 2022 vollständig von der Einkommensteuer befreit.
Was bedeutet die Leistungsbegrenzung nach § 9EEG ?
Seit dem 01.03.2025 gilt – vor allem für Neuanlagen – die Wirkleistungsbegrenzung für PV-Anlagen, um vor allem an sonnenreichen Tagen Solarspitzen abzuflachen und das Netz nicht zu überlasten. Diese sieht eine Begrenzung der Einspeisung auf 60 % der Leistung der Anlage vor.
ABER: dies gilt nur, wenn der Kunde NICHT über einen Smart Meter und eine zertifizierte Steuerbox verfügt!
